Verantwortung

Die LIFESTYLE GROUP ist Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Der Responsible Jewellery Council ist eine Organisation, die ins Leben gerufen wurde, um durch die Einführung verbindlicher Standards und verantwortlicher, ethischer, sozialer und umweltfreundlicher Praktiken im Einklang mit den Menschenrechten entlang der gesamten Schmuckzulieferkette das Kundenvertrauen in die Schmuckbranche zu erhöhen. Der Responsible Jewellery Council hat für die Schmuckzulieferkette nicht nur eine gemeinsame Plattform für verbindliche Standards geschaffen, sondern auch einen glaubwürdigen Kontrollmechanismus für verantwortliche Geschäftspraktiken über Audits von Drittparteien entwickelt. Wir verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den Prinzipien des Responsible Jewellery Councils und dem Code of Practices zu führen.

Die LIFESTYLE GROUP GmbH ist durch unabhgängige Auditoren nach dem Code of Practices des Responsible Jewellery Council zertifiziert worden.
Die aktuelle Zertifizierungsurkunde ist unter https://www.responsiblejewellery.com/member/lifestyle-group-gmbh/ einsehbar.

Teil dieser Verantwortung ist der sog. CODE OF CONDUCT, also unser Verhaltenskodex, zu dessen Einhaltung wir uns selbst und unsere Mitarbeiter verpflichten und darüber hinaus unsere Kunden und Geschäftspartner anhalten, die Verpflichtungen ebenfalls einzugehen.

Verhaltenskodex für Zulieferer & Kunden

I. Präambel

Das Handeln der LIFESTYLE GROUP wie von deren Mitarbeitern und Geschäftspartnern orientiert sich insbesondere an den Werten der Integrität und Fairness. Der Code of Conduct beziehungsweise Verhaltenskodex ist ein Teil der Corporate Social Responsibility (CSR) der LIFESTYLE GROUP GmbH und eine Reaktion auf die Risiken, denen wir ausgesetzt sind. Er enthält die wesentlichen Werte, Grundüberzeugungen sowie Visionen des Unternehmens und bildet die Basis weiterer konkreter Richtlinien und Regelungen.

Der Verhaltenskodex für Zulieferer gibt unseren Lieferanten Handlungsorientierung beziehungsweise soll unerwünschte Handlungen vermeiden. Die Einhaltung des Verhaltenskodex hat sich LIFESTYLE GROUP GmbH als freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt. Unsere Zulieferer sind angehalten, nachfolgende Grundregeln ebenfalls einzuhalten.

Die in dieser Verhaltensrichtlinie beschriebenen ethischen Leitlinien beruhen insbesondere auf den Grundsätzen des UN Global Compact (Anhang), den ILOKonventionen, auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, auf den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung sowie auf den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen.

Die nachfolgenden Ziffern II bis VI bilden Mindeststandards und sollen Situationen vorbeugen, die die Integrität der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter in Frage stellen können.

II. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz

Das signierende Unternehmen verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Das signierende Unternehmen verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen es tätig ist, zu beachten. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

III. Korruption/Kartellrecht/Zwangsarbeit/Kinderarbeit

a) Korruption

Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-)entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:

Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern:
Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum) durch das signierende Unternehmen und dessen Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für das signierende Unternehmen oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt.

Straftaten im Geschäftsverkehr:
Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Das signierende Unternehmen muss seinen Mitarbeitern auferlegen, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen. Geschäftsführung und Mitarbeiter des signierenden Unternehmens dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen. Das Unternehmen kann eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Bewirtung und Veranstaltungen erlassen. Hierin können Ausnahmen hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt werden. Die Richtlinie soll LIFESTYLE GROUP mitgeteilt werden und sie ist transparent innerhalb des signierenden Unternehmens wie gegenüber bestehenden und potenziellen Geschäftspartnern zu kommunizieren. Das signierende Unternehmen soll einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der kontaktiert werden kann, wenn Mitarbeiter des signierenden Unternehmens sich in einem Interessenkonflikt befinden, oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte.

b) Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht)

Das signierende Unternehmen achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält das signierende Unternehmen die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insb. die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs. Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung). Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, soll das signierende Unternehmen für seine Mitarbeiter einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der in Zweifelsfragen kontaktiert werden kann.

c) Zwangsarbeit

Das signierende Unternehmen lehnt jegliche Form von Zwangsarbeit ab.

d) Kinderarbeit

Das signierende Unternehmen beachtet die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Das signierende Unternehmen verpflichtet sich insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

IV. Grundsätze zur sozialen Verantwortung

a) Menschenrechte

Das signierende Unternehmen respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

b) Diskriminierung

Das signierende Unternehmen verpflichtet sich, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

c) Gesundheitsschutz

Das signierende Unternehmen gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Das signierende Unternehmen unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

d) Faire Arbeitsbedingungen

Das signierende Unternehmen achtet das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.

e) Umweltschutz

Das signierende Unternehmen ist dem Ziel des Umweltschutzes für die heutige und künftige Generationen nachhaltig verpflichtet. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten.
Das signierende Unternehmen unterstützt umweltbewusstes Handeln der Mitarbeiter.

f) Geschäftsgeheimnisse

Das signierende Unternehmen verpflichtet seine Mitarbeiter, Betriebs- / und Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt.

V. Lieferanten

Das signierende Unternehmen ist aufgefordert, die Grundsätze dieser Verhaltensrichtlinie seinen unmittelbaren Lieferanten zu vermitteln, die Einhaltung bei seinen Lieferanten bestmöglich zu fördern und diese aufzufordern und die Verhaltensrichtlinie ebenfalls zu befolgen. Das signierende Unternehmen ist ferner aufgefordert, seinen Lieferanten zu empfehlen, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, die Verhaltensrichtlinie zu befolgen.

VI. Einhaltung

Es bleibt dem signierenden Unternehmen unbenommen, für sich und seine Mitarbeiter weitergehende Verhaltensrichtlinien mit höheren Anforderungen an ethisches Handeln einzuführen. Das signierende Unternehmen verpflichtet sich, seinen Beschäftigten die in dieser Verhaltensrichtlinie geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt zu machen. Das signierende Unternehmen verpflichtet sich, insbesondere durch Gestaltung und ggfs. Anpassung von Richtlinien und Prozessen darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen den Grundsätzen dieser Verhaltensrichtlinie entspricht. Das signierende Unternehmen hat gegenüber der LIFESTYLE GROUP einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Verhaltensrichtlinie zu benennen, der verbindlich Auskunft über die Einhaltung der Verhaltensrichtlinie erteilen kann. Das signierende Unternehmen hat durch geeignete organisatorische Vorkehrungen darauf hinzuwirken, dass die Verhaltensrichtlinie durch das signierende Unternehmen sowie deren Geschäftsführung eingehalten wird. Dies geschieht insbesondere durch die Einführung und Aufrechterhaltung angemessener Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen.

Nachhaltigkeitsbericht 2024 (Version: 10/2024)

I. Vorwort

In was für einer Welt wollen wir leben? Diese Frage stellen sich zunehmend mehr Menschen. Es ist nicht mehr egal, woher unsere Konsumgüter kommen und unter welchen Bedingungen eine Dienstleistung erbracht wird. Das „Wie, Woher und Zu welchem Preis“ spielt zunehmend eine Rolle, insbesondere, wenn es eine Auswahl an Anbietern auf dem Markt gibt. Dann zählen Alleinstellungsmerkmale.

Die LIFESTYLE GROUP ist Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Der Responsible Jewellery Council ist eine Organisation, die ins Leben gerufen wurde, um durch die Einführung verbindlicher Standards und verantwortlicher, ethischer, sozialer und umweltfreundlicher Praktiken im Einklang mit den Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette das Kundenvertrauen in die Branche zu erhöhen. Der Responsible Jewellery Council hat für die Lieferkette nicht nur eine gemeinsame Plattform für verbindliche Standards geschaffen, sondern auch einen glaubwürdigen Kontrollmechanismus für verantwortliche Geschäftspraktiken über Audits von Drittparteien entwickelt. Wir verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeiten im Einklang mit den Prinzipien des Responsable Jewellery Councils und dem Code of Practices zu führen.

Teil dieser Verantwortung ist der sog. CODE OF CONDUCT, also unser Verhaltenskodex, zu dessen Einhaltung wir uns selbst und unsere Mitarbeiter verpflichten und darüber hinaus unsere Kunden und Geschäftspartner anhalten, die Verpflichtungen ebenfalls einzugehen. Dieser Code of Conduct ist auf unserer Website veröffentlicht: http://www.lifestyle-group.biz/de/verantwortung.html

II. Wer wir sind und was wir tun

Seit über drei Dekaden konzipieren, entwickeln und produzieren wir innovative und qualitativ hochwertige Produkte „Made in Germany“ für international tätige Industrie- und Handelsunternehmen. Hierbei erstellen wir Designs und produzieren nach kundenspezifischen Wünschen und Vorstellungen. Entwicklungen neuer verkaufsstarker Modelle erfolgen durch unsere hausinterne Design-Abteilung. Reibungslose, überwachte Fertigung erfolgt sowohl in unseren eigenen Produktionsstätten als auch in enger Zusammenarbeit mit kompetenten Zulieferern.

III. Unser Angebot

Unser Haupt-Bestätigungsfeld ist die Fertigung komplexer Komponenten und Fertigprodukte aus Metall - Produkte mit hoher Präzision werden auf modernsten, firmeneigenen CNC-Maschinen produziert. Hierbei ist gleichbleibend hohe Qualität durch regelmäßige interne und externe Qualitätskontrollen gewährleistet. Unser Angebot umfasst maßgeschneiderte Konzepte von der ersten Idee über die Gestaltung und Produktion bis hin zum Handling durch unser Logistikzentrum.

Qualität steht bei uns im Vordergrund. Regionale Vernetzung und guter Dialog mit Kund*innen und Kooperationspartner*innen sind unsere Investition in eine nachhaltige Unternehmensführung.

IV. Unser Unternehmen in der Region und in der Welt

Wir setzen auf eigene Produktion und bevorzugen Zulieferer und Kooperationspartner aus der Region. Unsere Kunden sind international.

V. Dialog mit unseren Stakeholdern

Bei allen Geschäftsverbindungen versuchen wir, unseren Einfluss auf eine nachhaltige Geschäftspolitik unserem Leitbild entsprechend geltend zu machen. Stellen wir gravierende Mängel bei unseren Geschäftspartnern fest, bemühen wir uns, bei der Umsetzung positiver Veränderungen bis zum Erreichen unseres dokumentierten Standards zu unterstützen. Sollte dies langfristig nicht gelingen, setzen wir Disziplinarmaßnahmen an, die bis zur Auflösung der Geschäftsverbindung reichen.

Bei unseren Bemühungen um eine ständige Optimierung der Nachhaltigkeit unserer Produkte setzen wir auf den Dialog mit unseren Kunden. Festgestellte Optimierungsmöglichkeiten nehmen wir zum Anlass zu Entwicklungen von Verbesserungen der Nachhaltigkeit.

VI. Verantwortung für Natur und Umwelt

Wir nehmen unsere Verantwortung für Natur und Umwelt ernst. Deshalb schauen wir auf unseren Ressourcenbedarf und unseren Energieverbrauch. Wir engagieren uns aktiv für den Klimaschutz. Unser Ziel ist die größtmögliche Wirtschaftlichkeit unter möglichst umwelt- und klimaschonenden Bedingungen.

Wir suchen innerhalb unserer Prozesse ständig nach Optimierungen zur Reduzierung der Umweltbelastung. Aktuelle Beispiele sind die Konzentration von Rohmaterial- und Verpackungslagern auf regionaler Ebene, um Transportwege zu reduzieren oder die Konzeptplanung einer Wärmerückgewinnungsanlage zur Nutzung von Maschinen-Abwärme.

VII. Nachhaltigkeitsmanagement

Wir haben das Thema Nachhaltigkeit in den Strukturen unseres Unternehmens verankert. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie wird laufend optimiert und überwacht. Hierbei werden auch Mitarbeiter in die Nachhaltigkeitsentwicklung einbezogen, indem deren Erfahrungswerte zum Anlass genommen werden, strukturelle Prozesse zu optimieren, Ersatzstoffe zu finden, um Nachhaltigkeit in den Produkten und in der Verarbeitung zu erhöhen. Positiver Nebeneffekt sind hierbei oft interne Entwicklungen, die neben der höheren Nachhaltigkeit auch deutliche Qualitätssteigerungen erzielen (Beispiel: Zur Vermeidung von Klebstoffen wurden rein mechanische Verbindungspraktiken entwickelt, die nicht nur nachhaltig, sondern effizienter zu verarbeiten sind und die Verbindung und damit das Produkt haltbarer und qualitativ hochwertiger machen).

VIII. Ressourcenbedarf und Energieverbrauch

Wir führen regelmäßige Analysen zu unserer Energieeffizienz. Hierbei konnten durch effizientere Leuchtmittel, Optimierung des Maschinenparks und verantwortungsbewussteres Handeln im Tagesgeschäft große Einsparungen erzielt werden. Durch den Bezug von größtenteils erneuerbaren Energien wird die Umweltbelastung weiter reduziert.

IX. Wasserverbrauch, Abwasserentsorgung und Abfallmanagement

Zu Wasserverbrauch, anfallenden Abfall und Abwasser führen wir Statistiken, deren Auswertung Anlass für Optimierungsmaßnahmen sind. Unter anderem durch Einführung eines Pfandsystems für Verpackungselemente haben wir unsere Recyclingquote auf über 90% gesteigert. Durch Installation von Wasser-Aufbereitungsanlagen wird der Wasserverbrauch unserer Produktionsmaschinen um 90% reduziert, im gleichen Maß sinkt die Menge an Abwasser.

X. Einkauf, Materialbeschaffung und –verbrauch/ Lieferkette

Die wichtigsten Rohstoffe für unsere Produktion sind Metalle, in erster Linie Edelstahl. Die Herkunft unserer Rohstoffe ist uns wichtig. Wir nutzen vorzugsweise Rohstoffe aus der heimischen Wirtschaft. Unnötige Umweltbelastung durch lange Transportwege soll vermieden werden, ebenso wollen wir Lieferanten mit nicht nachhaltiger Geschäftspolitik meiden. Wir folgen hierzu unserer Due Diligence Richtlinie für die Lieferkette.

Desweiteren halten wir die Richtlinien des CoC:2017 (Chain of Custody) ein, dies gibt unseren Kunden und Lieferanten die Gewissheit, wie unsere Produkte und Materialien, insbesondere Edelmetalle (Gold, Silber, Palladium) über die Lieferkette bezogen, nachverfolgt und verarbeitet wurden. Transparenz und Vertrauen gehen in der Schmuck- und Uhrenindustrie Hand in Hand. Die in 2023 erwordene Chain of Custody-Zertifizierung ist ein wichtiger Meilenstein auf unserer Nachhaltigkeitsreise. Es zeigt unser Engagement für verantwortungsvollen Schmuck und fördert das Vertrauen in die Uhren- und Schmucklieferkette. Voraussetzung ist deine Mitgliedschaft im Responsible Jewellery Council (RJC), ferner werden Überwachungsaudits durchgeführt, um die kontinuierliche Einhaltung des Chain of Custody-Standards sicherzustellen.

Wir streben an, bei der Auswahl der zu verarbeitenden Komponenten ausschließlich auf jene mit nachweisbarer und nachhaltiger Herkunft zuzugreifen. Die Liste von verbotenen Stoffen wird hierbei sorgfältig beachtet.

XI. Verantwortung für unser Team

Wir sind bemüht, unseren Mitarbeiter*innen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wir sorgen für Arbeitsschutzmaßnahmen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen, indem z. B. regelmäßige Untersuchungen und Tests auf Krankheitserreger durch den Betriebsarzt auf freiwilliger Basis angeboten werden. Wir gewähren Schwangeren sowohl nötigen Mutterschutz als auch den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Sowohl Voll- als auch Teilzeitmodelle sind bei uns möglich. Interne Weiterbildungsmaßnahmen fördern die mögliche Entwicklung unserer Mitarbeiter und sichern unseren Nachwuchs an Führungskräften.

XII. Integration, Gleichstellung und Diversität

Die Einhaltung der Menschenrechte ist oberstes Gebot. Es ist bei uns selbstverständlich, jegliche Art von Diskriminierung zu verhindern und zur Durchsetzung hierbei auch wirksame Mittel zur Bekämpfung einzusetzen. Eine Gleichstellung der Geschlechter ist bei uns bis in die Führungsebene gegeben. Die selbst auferlegte DUE DILIGENCE HUMAN RIGHTS ist Bestandteil der eigenverantwortlichen Überwachung zur Einhaltung der Menschenrechte gemäß der UN-Leitgrundsätze sowie der der Grundrechte der Internationalen Arbeitsorganisation.

Lieferkettenrichtlinie

  1. LIFESTYLE GROUP GmbH (fortan LSG) ist eine Fabrik für die Produktion von Metall-Komponenten und -Fertigprodukten im Sektor der maschinellen Hochpräzisions-Fertigung. Diese Politik bestätigt die Verpflichtung von LSG, die Menschenrechte zu respektieren, jeden Beitrag zur Finanzierung von Konflikten zu vermeiden und die Einhaltung aller relevanten UN Sanktionen, Resolutionen und Gesetze.
  2. LSG ist zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Als solches verpflichten wir uns, durch Überprüfung unabhängiger Dritte zu beweisen, dass wir:
    1. Die Menschenrechte achten gemäß der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Grundrechte der Internationalen Arbeitsorganisation für Arbeit‘.
    2. Weder Bestechung, Korruption, Geldwäsche, noch Finanzierung von Terrorismus tolerieren
    3. Die Transparenz staatlicher Zahlungen sowie rechts-konforme Praktiken der Rohstoffindustrie unterstützen
    4. Keine direkte oder indirekte Unterstützung für illegale bewaffnete Gruppen leisten
    5. Stakeholdern ermöglichen, Bedenken hinsichtlich unserer Lieferkette zu äußern
    6. Das 5-Stufen-System der OECD für risikobasierte Due Diligence für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus von Konflikten betroffenen und risikoreichen Gebiete als Managementprozess implementieren
  3. Wir verpflichten uns ebenfalls, unseren Einfluss zu nutzen, um Missbrauch durch andere zu verhindern. Hierbei steht ein Beschwerdesystem zur Verfügung, das es Außenstehenden (Kunden oder Opfern von Missbrauch) ermöglicht, Beschwerde einzulegen: Dies geht per Email an info@lifestyle-group.biz, telefonisch an +49 89 370 735 0
    oder anonym per Brief an LIFESTYLE GROUP GmbH, Beschwerde-Management, Erfurter Str. 3, D-85386 Eching. Wir werden allen Hinweisen nachgehen und unseren Einfluss geltend machen, um Missstände abzustellen. Zunächst durch Suchen des Dialogs mit betreffenden Firmenleitungen, notfalls durch Sanktionen wie Embargos oder öffentliche Anzeigen.
  4. In Bezug auf schwerwiegende Missbräuche im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder Handel mit Gold / Edelmetallen / Diamanten / farbigen Edelsteinen werden wir folgendes weder tolerieren noch davon profitieren, dazu beitragen, es unterstützen oder es erleichtern:
    1. Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
    2. Zwangs- oder Pflichtarbeit
    3. Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit
    4. Menschenrechtsverletzungen
    5. Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen Menschlichkeit oder Völkermord
  5. Wir werden sofort aufhören, mit vorgelagerten Lieferanten zusammenzuarbeiten, wenn wir ein angemessenes Risiko erkennen, dass sie die in 4 beschriebenen Missbräuche begehen oder verbunden sind mit einer Partei, die diese Missbräuche begeht.
  6. In Bezug auf die direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen verkaufen oder kaufen wir nur Gold / Edelmetalle / Diamanten / farbige Edelsteine, die vollständig konform sind mit dem Kimberley Process Certification Schema. Wir tolerieren weder direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen (einschließlich, aber nicht beschränkt Beschaffung von Gold / Edelmetallen / Diamanten / farbigen Edelsteinen, Zahlungen an solche oder anderweitig nichtstaatliche bewaffnete Gruppen oder ihren Mitgliedsorganisationen helfen oder sie ausrüsten, indem sie illegale Handlungen vollziehen wie
    1. Vorgelagerte Akteure in der Lieferkette, die Minenstandorte, Transportwege, Punkte, an denen Gold / Edelmetalle /Diamanten / farbige Edelsteine gehandelt werden, kontrollieren
    2. Steuern oder Erpressen von Geld oder Gold / Edelmetallen / Diamanten / farbigen Edelsteinen an Minenstandorten entlang der Transportwege oder an Stellen, an denen sich Gold / Edelmetalle / Diamanten / farbige Edelsteine befinden, gehandelt werden von Vermittlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern.
  7. Wir werden sofort aufhören, mit vorgelagerten Lieferanten zusammenzuarbeiten, wenn wir ein angemessenes Risiko erkennen, dass diese von einer Partei stammen oder mit dieser verbunden sind, die direkte oder indirekter Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen wie in Absatz 6 beschrieben leistet.
  8. In Bezug auf öffentliche oder private Sicherheitskräfte bekräftigen wir, dass die Rolle der öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte darin besteht, Sicherheit zu bieten für Arbeiter, Einrichtungen, Ausrüstung und Eigentum gemäß der Regeln geltender Gesetze, einschließlich dem Gesetz, das Menschenrechte garantiert. Wir werden weder direkt noch indirekt öffentliche oder private Sicherheitskräfte unterstützen, die Missbrauch begehen, wie in Absatz 4 beschrieben oder die rechtswidrig handeln, wie in Absatz 6 beschrieben.
  9. In Bezug auf Bestechung und betrügerische Falschdarstellung der Herkunft von Gold / Edelmetallen / Diamanten / farbigen Edelsteinen werden wir keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, geben oder verlangen und werden der Aufforderung widerstehen, Bestechungsgeldern anzubieten, um die Herkunft von Gold / Edelmetallen / Diamanten / farbigen Edelsteinen zu verbergen oder zu verschleiern, oder falsch dargestellte Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die an die Regierungen für diese Zwecke gezahlt wurden für die Gewinnung, des Handels, der Handhabung, des Transports und des Exports von Gold / Edelmetallen /Diamanten / farbigen Edelsteinen.
  10. In Bezug auf Geldwäsche werden wir die Bemühungen zur Beseitigung der Geldwäsche unterstützen und dazu beitragen, wo wir ein angemessenes Risiko identifizieren, das sich aus dem Handel, der Handhabung, dem Transport oder Export von Gold / Edelmetallen / Diamanten / farbigen Edelsteinen ergibt oder damit verbunden ist.

Unterzeichnet / gebilligt: Florian Metz (CEO)

Datum des Inkrafttretens: 01.04.2021

Datum letzter Revision: 21.10.2024

Jährlicher Bericht zur Lieferketten due diligence

Gemäß der RJC COP Zertifizierung veröffentlichen wir hiermit den jährlichen Bericht zur Lieferketten-Due Diligence gemäß Step 5 OECD.

Wir haben sichergestellt, dass unsere Lieferkettenrichtlinie den Anforderungen des COP Standards entsprechen und mindestens alle Risiken aus Anhang II der OECD-Leitlinien abdecken:

Die regelmäßige Kontrolle der Richtlinien wird von unserem Management durchgeführt und bei Bedarf aktualisiert (z. B. bei Veränderung der Beschaffungspraktiken). Bei der Erstellung von Lieferverträgen werden die Hauptmerkmale der Richtlinien als Bedingung einbezogen. Einkaufsbedingungen, welche diese Richtlinien missachten, werden nicht akzeptiert. Geschäftspartner für unsere Beschaffung werden regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Wir treten mit unseren Lieferanten in Kontakt, lassen unseren Verhaltenskodex bestätigen und erfragen die Herkunft und Produktionsweise oder Art der Gewinnung der bezogenen Güter. Die gesamten Lieferkette soll nachvollziehbar sein und unseren Regeln entsprechen. Sämtliche Dokumente und Ergebnisse der Beschaffungspraktiken und Risikoanalysen sind nach den lokalen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

Erkennen wir potentielle Risiken (gekennzeichnet als ‚RED FLAG‘), werden wir diese entsprechend unserer Richtlinien verfolgen, auf Abstellung bestehender Nicht-Konformitäten mit hinwirken oder ggf. Lieferanten sanktionieren. Erkannte RED FLAGs werden auch nach Abstellen der Nicht-Konformitäten innerhalb 6 Monaten erneut auf Konformität geprüft.

Im aktuellen Berichtszeitraum wurden keine RED FLAGS identifiziert.

Unterzeichnet / gebilligt: Florian Metz (CEO)

Datum der Veröffentlichung: 21.10.2024

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