AGB

AGB

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lifestyle Group GmbH (nachstehend „Lifestyle“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn die vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, die Lifestyle nicht schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Lifestyle diesen nicht ausdrücklich wider-spricht.

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1. Angebote von Lifestyle sind freibleibend und stellen nur Aufforderungen zur Abgabe von Anträgen dar.
2.2. Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise.
2.3. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.4. Die Preise beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Versendung oder Versicherung.

3. Lieferung und Leistungsort

3.1. Erfüllungsort ist grundsätzlich in den Geschäftsräumen von Lifestyle.
3.2. Übernimmt Lifestyle für den Käufer die Versendung der Waren, so erfolgt diese grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Gefahrübergang erfolgt mit der Bereitstellung der ge-kauften Waren in den Räumen von Lifestyle.
3.3. Lifestyle behält sich Teillieferungen vor.
3.4. Bestätigte Liefertermine von Lifestyle sind nur ungefähre Zeitangaben; kleinere zeitliche Abweichungen sind Lifestyle gestattet.
3.5. Fixgeschäfte werden von Lifestyle grundsätzlich nicht getätigt.
3.6. Belieferungsmängel oder -verzögerungen, Rohstoffmangel, sowie höhere Gewalt jeder Art verlängern vereinbarte Lieferfristen oder Liefertermine angemessen, soweit die genannte Störung auf den Betrieb von Lifestyle Einfluss hat. Gleiches gilt bei Arbeitskräftemangel, Streiks, Betriebsstörungen.

4. Zahlung

4.1. Sämtliche Rechnungen von Lifestyle sind zahlbar rein netto 10 Tage nach Rechnungsdatum. Lifestyle ist berechtigt, Lieferungen gegen Nachnahme auszuführen.
4.2. Zahlungen haben grundsätzlich an Lifestyle in Euro zu erfolgen.
4.3. Befindet sich der Käufer in Verzug, berechnet Lifestyle für jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens, Life-style der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall vorbehalten.
4.4. Gerät der Käufer mit seinen Zahlungen in Rückstand, so hat Lifestyle ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich weiterer zugesagter Lieferungen. Gleiches gilt, wenn Lifestyle eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers erfährt, die die Vertragserfüllung von Seiten des Käufers zweifelhaft erscheinen lässt. Lifestyle kann in diesem Fall Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit verlangen.
4.5. Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich der Zustimmung von Lifestyle nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4.6. Bei Verzug des Käufers werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Das Recht von Lifestyle bleibt unberührt, einen darüberhinausgehenden, nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen bzw. aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen.
4.7. Eine Aufrechnung mit Forderungen durch den Käufer ist nur zulässig, soweit die Kundenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Mängelgewährleistung, Mehrlieferung und Haftungsbegrenzung

5.1. Bei Mängeln der gelieferten Vertragsgegenstände ist Lifestyle berechtigt, nach seiner Wahl dreimal unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer - unbeschadet eines etwaig bestehenden Schadenersatzanspruches - berechtigt, vom Vertrag zu-rückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die Minderung ist, vorbehaltlich der Verpflichtung zur Erstattung eines höheren Betrages aufgrund § 478 BGB, beschränkt auf 5 % des Kaufpreises. Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
5.3. Mängelrügen müssen schriftlich und unverzüglich nach Entdeckung des Mangels geltend zu machen. Es gilt die Vorschrift des § 377 HGB.
5.4. Mehrlieferungen gelten bis zu einer Obergrenze von 15% der bestellten Menge als genehmigt und werden auf der Basis der tatsächlich gelieferten Menge in Rechnung gestellt.
5.5. Zum Zwecke der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung hat der Käufer die gelieferten Waren an Lifestyle zurückzusenden. Sind die gelieferten Waren mangelhaft, über-nimmt Lifestyle die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass der Gegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Wohnort bzw. die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, sind Aufwendungsersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
5.6. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers, der nach Weiterveräußerung der Neuware durch seinen eigenen Abnehmer wegen Mängeln der Ware in Anspruch genommen wird, bestehen gegenüber Lifestyle nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinaus-gehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs gilt Klausel 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
5.7. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung (beispielsweise Batterieabnutzung) und nicht auf Mängel, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder ähnlicher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Gleiches gilt, wenn Betriebs- oder Wartungsregeln nicht beachtet oder un-sachgemäße Änderungen an den Lieferungen vorgenommen werden.
5.8. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels oder aus anderem Haftungsgrund, auch von gesetzlichen Vertretern von Life-style, deren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-)Forderungen, die Lifestyle aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer aus der jeweils fälligen Zahlungstranche zustehen, werden Lifestyle die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach Wahl von Lifestyle ganz oder teilweise freigegeben werden, soweit ihr Wert die Hauptforderungen insgesamt um 20 % übersteigt.
6.2. Die gelieferte Ware von Lifestyle bleibt das Eigentum von Life-style. Verarbeitung und Umbildung durch den Käufer erfolgen stets für Lifestyle als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Lifestyle. Erlischt das
(Mit-)Eigentum an den gelieferten Waren durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf Lifestyle übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von Lifestyle unentgeltlich. Gegen-stände, an denen Lifestyle das (Mit-)Eigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
6.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der gelieferten Ware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden bereits hiermit vom Käufer sicherungshalber in vollem Umfang an Lifestyle abgetreten. Lifestyle ermächtigt hiermit den Käufer widerruflich, die an Lifestyle abgetretenen Forderungen unter dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von Lifestyle hin hat der Kunde die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle maßgeblichen Unterlagen aushändigen. Eine Abtretung der Forderungen an Dritte ist nicht gestattet.

7. Sonstiges

7.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile und für alle Lieferungen und Zahlungen einschließlich Rücklieferungen sowie sämtliche Auseinandersetzungen ist München.
7.2. Für die Beziehungen zwischen Lifestyle und seinen Käufern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und Handelsgesetzbuches.
7.3. Verträge und etwaige Nebenabreden zwischen Lifestyle und den Vertragspartnern bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
7.4. Ist eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten gesetzlichen Vorschriften.

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